Benutzungsordnung und Hausordnung
Benutzungsordnung
§ 1 Allgemeines
Die Kreis- und Stadtbücherei Kusel ist eine öffentliche Einrichtung des Kreises und der Stadt Kusel. Sie dient dem allgemeinen und politischen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Freizeitgestaltung, insbesondere durch die Bereitstellung von Medien verschiedener Art (wie Bücher, Zeitschriften, AV-Medien).
Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich.
Jede Person ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu nutzen.
Gebühren werden nach der Gebührenordnung, Anlage zur Benutzungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 2 Anmeldung
Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments welches eine aktuelle Meldeadresse beinhaltet, erhalten Leserinnen und Leser einen Leseausweis. Die Ausstellung des Ausweises ist gebührenpflichtig.
Minderjährige können einen Ausweis erhalten, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung benötigen sie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Diese verpflichten sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Kosten und Gebühren.
Schulen, Kindertageseinrichtungen, Behörden, Firmen und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts melden sich durch von ihnen schriftlich bevollmächtigte Personen an.
Die Veränderung persönlicher Daten sowie der Verlust, der Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen des Leseausweises ist der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Veränderungen persönlicher Daten sind durch Vorlage der unter § 2 Abs. 1 genannten Dokumente zu belegen. Nach der Meldung des Abhandenkommens wird von der Bücherei auf Antrag ein kostenpflichtiger Ersatzausweis ausgestellt.
Mit der Übernahme des Leseausweises wird die Benutzungsordnung der Bücherei anerkannt und die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Daten erteilt.
§ 3 Benutzung
Die Benutzung der Bibliotheksmedien und weiterer Ausleihangebote kann in der Bücherei oder durch Mitnahme außer Haus erfolgen. Die Bücherei kann Ausleih- und Benutzungsbeschränkungen festlegen.
Für die Ausleihe ist ein gültiger Leseausweis erforderlich. Entleihung für Dritte auf deren Leseausweis sind grundsätzlich nicht möglich. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Leseausweis sofort eingezogen werden.
Entliehene Medien und weitere Ausleihangebote dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.
Die Entleihfrist beträgt für alle Medien und weitere Ausleihangebote 3 Wochen. Der konkrete Rückgabetermin für jedes Medium ist auf der Ausleihquittung aufgedruckt.
Die Entleihfrist kann, soweit keine Vorbestellung vorliegt, vor ihrem Ablauf auf Antrag einmal verlängert werden. Eine Verlängerung ist persönlich, telefonisch oder per Mail möglich.
Bei der Herstellung von Fotokopien, sowie bei der Entleihung von Bild- und Tonträgern sowie CD-Roms usw. sind die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Der gültige Leseausweis berechtigt ebenfalls zur Nutzung der digitalen Angebote der Bücherei zu den jeweils geltenden Bedingungen.
§ 4 Leihfristüberschreitung, Mahnung
Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, die von ihr/ihm entliehenen Medien und weitere Ausleihangebote fristgemäß zurückzugeben. Das entliehene Bibliotheksgut ist spätestens am letzten Tag der Leihfrist zurückzugeben. Wird die Ausleihfrist überschritten, sind Säumnisgebühren zu zahlen, unabhängig davon, ob eine Vorabinfo über das Ende der Leihfrist und ob eine Erinnerung/Mahnung nach dem Ende der Leihfrist erfolgte. Die Kommunikation kann auch elektronisch (im Regelfall per E-Mail) erfolgen.
Die Bücherei ist berechtigt, die Rückgabe der Medien und weiteren Ausleihangebote kostenpflichtig anzumahnen.
Ausstehende Gebühren werden von der Bücherei sofort eingefordert.
Nicht fristgerecht zurückgegebene Medien und weitere Ausleihangebote werden nach dreimaliger, gebührenpflichtiger Mahnung im Verwaltungsverfahren auf Kosten der Benutzerinnen und Benutzer nach den landesrechtlichen Vollstreckungsvorschriften eingezogen. Die weitere Ausleihe kann von der Rückgabe angemahnter Medien und weiterer Ausleihangebote sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig gemacht werden.
§ 5 Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer
Die Benutzerin/der Benutzer erkennt die von der Bücherei erlassene Hausordnung an.
Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, Bibliotheksgut wie Medien, Inventar, Geräte und Räume der Bücherei sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung sowie Verlust zu schützen.
Vor der Ausleihe zur Mitnahme außer Haus hat die Benutzerin/der Benutzer Zustand und Vollständigkeit der Medien und weiterer Ausleihangebote zu überprüfen und Mängel der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.
Entliehene Daten-, Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter Einhaltung der von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.
Bei der Nutzung von Medien, weiterer Ausleihangebote und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Internetzugänge in der Bücherei, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie Datenschutzgesetzes einzuhalten. Wer Medien und weitere Ausleihangebote entleiht, hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen nicht gesetzwidrigen Gebrauch von den entliehenen Medien und weiteren Ausleihangeboten machen.
Es ist nicht gestattet, Internetdienste der Bücherei oder in der Bücherei aufgerufenen Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen sowie gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten aufzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten. Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet sich, keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten der Bücherei zu verwenden.
§ 6 Aufwendungen und Schadenersatz
Bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen von Büchereigut ist die Benutzerin/der Benutzer bzw. ggf. ihre/seine gesetzlichen Vertreter grundsätzlich zu Ersatz verpflichtet, einschließlich aller Aufwendungen, die zur Wiedereinstellung des Bibliotheksgutes in den Bestand der Bücherei notwendig sind.
Werden von der Benutzerin/dem Benutzer entgegen § 3 Abs. 3 Medien, weitere Ausleihangebote und Geräte an Dritte weitergegeben, ist die Benutzerin/der Benutzer bzw. ggf. ihre/seine gesetzlichen Vertreter verpflichtet, alle dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Benutzerin/der Benutzer haftet für alle Schäden, die bis zum Eingang der Meldung eines Verlustes des Leseausweises gemäß § 2 Abs. 3 durch Missbrauch des Leseausweises entstehen.
Für Kosten durch notwendig werdende Ermittlungen nicht an die Bücherei gemeldeter aktueller persönlicher Daten gemäß § 2 Abs. 3 haftet die Benutzerin/der Benutzer.
§ 7 Haftungsausschluss
Die Bücherei haftet für die bei der Benutzung der Bücherei und deren Medien und weiteren Ausleihangeboten entstandenen Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bücherei zurückzuführen sind.
Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der zugänglich gemachten Angebote wie Medien, Geräte, Informationen und Internetdienste sowie für Schäden, die der Benutzerin/dem Benutzer aus deren Gebrauch entstehen.
Die Bücherei haftet nicht für Folgen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 5 und entstandener Verpflichtungen zwischen Benutzerinnen/Benutzern und Internetdienstleistern.
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die der Benutzerin/dem Benutzer durch Dritte entstehen, insbesondere für Schäden, die durch Datenmissbrauch aufgrund unzureichenden Datenschutzes oder der Offenlegung persönlicher Daten im Internet entstehen können.
§ 8 Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Haus- oder die Benutzungsordnung verstoßen, können befristet oder auf Dauer von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Haus- oder die Benutzungsordnung sowie bei erheblichen Beeinträchtigungen des Büchereibetriebes kann ein sofortiges Hausverbot verhängt werden.
Strafbares Verhalten wird immer angezeigt.
§ 9 Datenspeicherung
Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Bücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Zu diesen personenbezogenen Daten gehören insbesondere Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse.
Eine Übermittlung an Dritte findet nur im Rahmen der Vollstreckung statt, sowie bei der Nutzung der digitalen Angebote über WebOPAC.
Die Daten werden nach der Erhebung bei der Kreisverwaltung Kusel so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Nutzung der Angebote der Kreis- und Stadtbücherei erforderlich ist. Sollten die Angebote der Kreis- und Stadtbücherei nicht mehr genutzt werden, werden die Daten zehn Jahre nach der letzten Nutzung gelöscht, sofern kein Bibliotheksgut und/oder Gebühren mehr ausständig sind.
Ergänzend gelten die „Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung“. Sie können an der Anmeldetheke oder auf unserer Homepage eingesehen werden.
§ 10 Leihverkehr
Für die Inanspruchnahme des Leihverkehrs gilt die Leihverkehrsordnung für die deutschen Büchereien in der jeweiligen Fassung. Die Leihverkehrsordnung für die deutschen Büchereien gem. Abs. 1 liegt in der Bücherei zur Einsicht bereit.
Für jede Fernleihbestellung wird eine Gebühr erhoben.
§ 11 Benutzung von Internet und Arbeitsrechnern
Jede Besucherin und jeder Besucher der Bücherei ist berechtigt, die Arbeitsrechner und das Internet zu den geltenden Benutzungsbedingungen zu nutzen. Diese werden per Aushang bekanntgegeben. Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr benötigen die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
§ 12 Dynamische Anpassung der Gebühren
Um die durch Schwankungen in den wesentlichen Kostenfaktoren entstehenden Risiken angemessen zwischen den Vertragsparteien zu verteilen, sollen die Gebühren zukünftig kontinuierlich angepasst werden. Über die Höhe der Anpassung entscheidet der Ausschuss „Bücherei“, der sich aus Vertretern von Kreis und Stadt Kusel zusammensetzt.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.05.1999 außer Kraft.
Hausordnung
§ 1 Aufenthalt in der Bücherei
Mit Betreten der Bücherei erkennt jede Besucherin und jeder Besucher die Haus- und Benutzungsordnung der Kreis- und Stadtbücherei Kusel an.
In allen Räumen der Kreis- und Stadtbücherei hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder behindert werden. Tiere sind in der Bücherei nicht zugelassen. Rauchen ist in der Bücherei nicht gestattet. Taschen sind in den dafür vorgesehenen Taschenablagen oder Schließfächern zu deponieren. Essen und Trinken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Das Hausrecht nimmt das mit seiner Ausübung beauftragte Personal wahr. Die Benutzerinnen und Benutzer haben den Anordnungen des Büchereipersonals Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Bücherei keine Haftung.
§ 2 Behandlung der Medien, Haftung
Die Medien und weiteres Bibliotheksgut sind sorgfältig und sachgerecht zu behandeln. Medien dürfen nicht mit Anmerkungen, Markierungen, usw. versehen werden. Beschädigung verpflichtet zum Schadensersatz.
§ 3 Benutzung von Internet und Arbeitsrechnern
Jede Besucherin und jeder Besucher der Bücherei ist berechtigt die Arbeitsrechner und das Internet zu den geltenden Benutzungsbedingungen zu nutzen. Diese werden per Aushang bekanntgegeben.
§ 4 Ausschluss von der Benutzung
Wer wiederholt gegen die Hausordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kreis- und Stadtbücherei ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Büchereileitung