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Kreis- und Stadtbücherei Kusel

Benutzungsordnung

Allgemeines

Die Kreis- und Stadtbücherei Kusel ist eine öffentliche Einrichtung des Kreises und der Stadt Kusel. Jede Person ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsbedingungen zu nutzen. Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gegeben.

Anmeldung

Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweissdokuments erhalten Leser/innen einen Leseausweis. Die Ausstellung des Ausweises ist kostenpflichtig. Minderjährige können einen Ausweis erhalten, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung benötigen sie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Diese verpflichten sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte. Der Verlust des Leseausweises ist der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Für Schaden, der durch Mißbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/der eingetragene Benutzer/in bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter. Namens- und Anschriftenänderungen sind der Bücherei mitzuteilen. Mit der Übernahme des Leseausweises werden die Benutzungsbedingungen der Bücherei anerkannt und die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Daten erteilt.

Datenspeicherung

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Eine Übermittlung an Dritte findet nur im Rahmen der Vollstreckung statt.

Ausleihe, Verlängerung und Vorbestellung

Die Ausleihe ist nur gegen Vorlage des Leseausweises möglich. Die Leihfrist beträgt drei Wochen. Wenn keine Vorbestellung vorliegt, kann die Leihfrist vor ihrem Ablauf einmal verlängert werden. Abweichende Fristen, Kulanzen und Entgelte gelten für Sonderbestände. Deren Konditionen werden gesondert bekannt gegeben.
Bei der Herstellung von Fotokopien, sowie bei der Entleihung von Tonträgern, Disketten und CD-Roms, usw. sind die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.

Leihverkehr

Für die Inanspruchnahme des Leihverkehrs gilt die Leihverkehrsordnung für die deutschen Büchereien in der jeweiligen Fassung. Die Leihverkehrsordnung für die deutschen Büchereien gem. Abs. 1 liegt in der Bücherei zur Einsicht bereit.
Für jede Fernleihbestellung wird eine Gebühr erhoben.

Rückgabe, Mahnung, Schadensersatz

Die entliehenen Medien sind der Kreis- und Stadtbücherei spätestens sechs Wochentage nach Ablauf der Leihfrist unaufgefordert zurückzugeben. Werden Leihfrist und Kulanztage überschritten, ist eine Säumnisgebühr nach der gültigen Regelung zu zahlen, unabhängig davon, ob ein Mahnschreiben verschickt wurde. Nicht fristgerecht zurückgegebene Medien werden nach dreimaliger, kostenpflichtiger Mahnung im Verwaltungsverfahren auf Kosten der Benutzer/innen nach den landesrechtlichen Vollstreckungsvorschriften eingezogen. Bei Verlust der Medien ist die Stadtbücherei berechtigt Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu fordern, zzgl. der Kosten für die Einarbeitung der Ersatzexemplare.

Behandlung der Medien, Haftung

Die Medien sind sorgfältig und sachgerecht zu behandeln. Kassetten und Videos müssen zurückgespult abgegeben werden. Beschädigung und Verlust verpflichten zum Schadensersatz.

Benutzung von Internet

Jeder Besucher der Bücherei ist berechtigt das Internet zu nutzen. Die Benutzung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden per Aushang bekanntgegeben.

Entgelte

Das Entleihen von Medien ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie für Schüler und Studenten mit gültigem Schüler- bzw. Studentenausweis kostenfrei. Erwachsene bezahlen einen Jahresbeitrag. Entgelte für besondere Leistungen sowie Mahnungen und Auslagenersatz werden nach der zu diesen Benutzungsbedingungen gehörenden Entgeltregelung in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

Ausschluß von der Benutzung

Wer wiederholt gegen die Benutzungs-bedingungen oder die Hausordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kreis- und Stadtbücherei ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden.